Anfrage zur Förderfähigkeit beim Umbau des Frankenschnellweges

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Gemäß den Zuwendungsrichtlinien (RZStra) sind beim Straßenbau nur bestimmte Kosten
förderfähig.

In dem komplexen Zusammenhang, welche MIP-Kosten im neuen Haushalt bez. FSW
förderfähig sind und welche nicht, ist Transparenz und Aufklärung dem ehrenamtlichen
Stadtrat gegenüber wichtig.

Die Aussage des Bürgermeisters Vogel im April war, dass „[…] mit den Fördergebern eine
Klärung hinsichtlich genauer Förderinhalte und der Förderhöhe herbeizuführen ist“.
Der Kämmerer geht im MIP von einer 80%-igen Förderung des gesamten bisher genannten
Kostenvolumens aus und damit einem verbleibenden Eigenanteil von 202 Mio. EUR, welcher
aus städtischen Mitteln zu bestreiten wäre. Dies halten wir für unrealistisch.

Die LINKE LISTE stellt daher folgenden Anfrage:

  1. Aufgrund welcher Richtlinien wird die Förderung beantragt?
  2. Welche Kostensumme wird aktuell als förderfähig eingestuft?
  3. Wie hoch sind die (vermutlich) nicht förderfähigen Kosten für:
    Planung und Bauleitung, Statik samt Prüfung, Sicherheits- und Gesundheitskoordination,
    Bauüberwachung und Baulenkung, die Beleuchtung außerhalb von
    Tunnelabschnitten – einschließlich externer Kosten?
  4. Welche Kosten fallen für Änderungen an Ver- und Entsorgungseinrichtungen an,
    die bereits im Straßengrund liegen? Sind diese Kosten förderfähig?
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