Antrag: Hortneubau auf dem Gelände der Scharrerschule

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Schulhof der Scharrerschule soll ein Hortneubau entstehen. Gegen diesen Neubau gibt es seitens der Schüler*innen, der Lehrerschaft sowie des Elternbeirats der Grund- und Mittelschule große Bedenken. Es besteht die Befürchtung, dass der Schulalltag durch den Baulärm stark beeinträchtigt wird, es für die Schüler*innen nach der Errichtung des Hortes zu wenig Platz im Pausenhof geben wird, der Hortneubau mit dem Jugendstil-Schulhaus architektonisch bzw. ästhetisch nicht harmonieren wird und für den Bau in unverhältnismäßiger Weise Bäume weichen müssen. Entsprechend wird ein alternativer Standort gewünscht.

Gegenstand der Diskussion war das Bauprojekt zuletzt im AfS vom 19.12.2024. Dort wurde insbesondere der alternative Standort ehemaliges Edeka-Gebäude besprochen und signalisiert, dass die Stadt im Hinblick auf einen Erwerb des Grundstücks nicht tätig werden wird. Stattdessen soll ein privater Investor das Grundstück kaufen und neben der Wohnungsbebauung auch eine Kinderbetreuungseinrichtung realisieren. Die dadurch entstehenden Betreuungsplätze werden aber als Zusatz gesehen und sollen den sechsgruppigen Hort auf dem Gelände der Schule nicht ersetzen. Nicht näher erläutert wurde als Alternativstandort das ebenfalls verwaiste Grundstück „British Cars“.

Die LINKE LISTE stellt zur Behandlung im zuständigen Ausschuss deshalb folgenden Antrag:

  1. Die Verwaltung legt dar, weshalb das Grundstück südwestlich der „Luise“, auf dem sich ehemals ein Autohändler befand („British Cars“), nicht für die Errichtung des Hortneubaus genutzt wird.
  2. Pausenhöfe nehmen als Aufenthalts-, Bewegungs- und Interaktionsräume eine wichtige Funktion im Schulalltag ein. Vor diesem Hintergrund führt die Verwaltung aus, welche Fläche den Schüler*innen nach der Errichtung des Hortes noch zur Verfügung stehen wird und setzt diese in Bezug zur „Bayerischen Schulbauverordnung“, die konkrete Vorgaben zur Größe von Pausenhöfen macht. Weiterhin macht sie Vorschläge für eine Reduktion des Flächenverbrauchs.
  3. Ferner erläutert die Verwaltung, welche Maßnahmen, bei Beibehaltung der derzeitigen Planung, getroffen werden, um die Folgen des Bauens im laufendem Betrieb abzumildern (Geräuschimmission, Baustellenverkehr usw.).
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