Boarding House – Extra-Profit durch Kurzzeit-Vermietungen!

Immer mehr Wohnungen werden durch zeitweiliges Vermieten zweckentfremdet. Mit Boarding House (Miete auf Zeit) oder als Ferienwohnung werden derzeit in Nürnberg hunderte von Wohnungen lukrativ kurzzeit vermietet.

Symbolbild: Boarding houseDer erste Stadtratsantrag der LINKEN LISTE hat eine Reihe von Bürgerbriefen zur Folge gehabt. Die gesetzlichen Vorgaben scheinen von einigen Miethaien nicht besonders ernst genommen zu werden. Boarding House ist höchstens sechs Monate für die selben MieterInnen zulässig und muss vorab genehmigt werden.

Mietwohnungen dürfen höchstens acht Wochen im Jahr als Ferienwohnung vermietet werden.

Die LINKE LISTE schaut sich die vermutlichen Verstöße vor Ort an und hat in einem zweiten Stadtratsantrag eine klare Regelung durch eine Zweckentfemdungssatzung gefordert.

Anfrage:

  • Wie viele Boarding House gibt es in Nürnberg? Bitte mit Adresse auflisten.
  • Wie wird die Einhaltung der Wohnbefristung von maximal sechs Monaten kontrolliert? Wäre z.B. ein Abgleich mit dem Einwohnermeldeamt möglich.
  • Ist es möglich, Boarding House in die zukünftige Zweckentfremdungssatzung mit aufzunehmen bezüglich Wohnbefristung und Genehmigungsverfahren?

Die Vermietung von Wohnungen als Ferienwohnung greift auch in Nürnberg um sich und ist auf vielen Bürgerversammlungen ein Thema. Die Gefahr, dass dem Wohnungsmarkt mit dieser lukrativen Vermietung Wohnungen entzogen werden, kann nur durch eine Kontrolle der Vermietungsdauer eingedämmt werden. Zulässig sind m. E. acht Wochen im Jahr, nun gibt es dazu auch ein Gerichtsurteil. Airbnb muss nach einem von der der Stadt München erstrittenen Urteil die Vermieterdaten, vor allem die Vermietungsdauer aushändigen.

Antrag:
Unter Berufung auf ein aktuelles Urteil fordert die Stadt Nürnberg von „airbnb“ eine Liste der angebotenen Wohnungen in Nürnberg an und prüft, ob Wohnungen länger als acht Wochen im Jahr angeboten werden.

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