Steingärten verbieten?

Nürnberg gilt als eine der dichtbesiedelten Städte Deutschlands, aber im Vergleich zu anderen Städten hat Nürnberg NUR 10 % Grünflächen.

Nun sollen Kommunen unter dem Motto „Wohneigentum verpflichtet“ Steingärten in den Vorgärten von Eigenheimen einfacher verbieten dürfen. Doch wird dadurch das Problem bzw. Anliegen gelöst? Kies (mit evt. ein paar Sträuchern dazwischen) statt Rasen ist scheinbar pflegeleichter und kann auch schön ausschauen. Doch wenn sehr viele Hausbesitzer so handeln, hat das auch ökologische Nachteile. Kies und sonstige Gesteinsarten erhitzen sich leichter und beeinträchtigen das Kleinklima erheblich. Aber warum nur die Hausbesitzer in die Pflicht nehmen?

Wenn wir durch die städtischen Grünanlagen gehen, stellen wir schnell fest, dass die Stadt hier mehr als schludert. Es gibt etliche Anlagen, wo mehr Schotter bzw. Splitt liegt, als Rasen und Sträucher vorkommen. Leider lässt sich auch in neuen Anlagen feststellen, dass zwar Grün angelegt, aber auch hier noch zu viel Stein eingesetzt wird.

So zum Beispiel die Anlage an der Harsdörfferstraße in der eh schon grün-armen Südstadt, oder der neugeschaffene Nelson-Mandela-Platz am Südausgang des Hauptbahnhofs. Hier wurde der Platz mit viel (Rand)Steinen „aufgewertet“. Auf der Bahnhofsseite ist das sicherlich erforderlich, aber warum müssen die Rasenflächen in der Mitte des Platzes mit breiten Randsteinen in doppelter Ausführung eingefasst werden? Hier ließe sich die Rasengesamtfläche um einiges erhöhen. Es könnten aber auch zusätzlich Sträucher (nicht nur zur optischen Aufwertung) gepflanzt werden. Oder in der Altstadt, wo ein Kunstobjekt am Egidienplatz zwischen Sitzbänken auf Steinen gebettet wurde. Auch hier wären kleine Grün- und Strauchflächen machbar gewesen und vor allem nötig. So gibt es noch viele weitere Beispiele, aber auch bei der Stadt scheint die Vorstellung der scheinbaren Pflegeleichtigkeit im Vordergrund zu stehen. Leider, aber änderbar. Die Stadtentwickler, das Baureferat und SÖR müssen sich mehr Mühe geben.

 

 

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